Fokus
Gemäß § 2 Abs. 2 Z 6 FWITRG und § 11 Abs. 1 Z 1 FTEG führt der FORWIT eine inhaltliche Begutachtung der Anträge durch und gibt nach Beschluss der Ratsversammlung eine Empfehlung zur Verwendung der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich für 2025 ab.
Der Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ersuchte den Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (FORWIT) am 14. Mai 2025, eine Empfehlung über die Verwendung der Fördermittel des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ) für das Jahr 2025 zu erarbeiten.
Die Anträge der Begünstigten wurden zur Begutachtung an die Geschäftsstelle des FORWIT übermittelt. Eine Prüfung der formalen Kriterien der eingereichten Förderanträge erfolgte gemeinsam durch die Geschäftsstellen der Nationalstiftung und des FORWIT.