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Wie strategische öffentliche Beschaffung helfen kann, das Innovationsparadoxon zu lösen
24. August 2026
Die öffentliche Beschaffung Österreichs ist mit jährlichen Ausgaben von rund € 70 Milliarden – EU-weit sind es € 2 Billionen – nicht nur ein wirtschaftlich bedeutender Faktor, sondern auch ein potenter Innovationstreiber: Effektiv eingesetzt kann sie jene Nachfrage ausreichend schaffen, durch die Unternehmen Innovationen in den Markt bringen können. Damit kommt ihr auch im Zusammenhang mit dem österreichischen Innovationsparadoxon, dem sich der FORWIT in seinem Schwerpunkt Science to Business widmet, eine kritische Rolle zu.
Nicht zuletzt aus diesem Grund kündigte die Bundesregierung im Juli an, die öffentliche Beschaffung künftig verstärkt auf den innovationsstrategisch und wirtschaftlich größten Nutzen und gezielt auf Schlüsseltechnologien auszurichten. Bis Ende des Jahres will sie dazu den nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung vorlegen.
Wie gut die EU-Länder es bisher schaffen, die innovationsorientierte Rolle der öffentlichen Beschaffung wirksam auszuüben, hat die Europäische Kommission in ihrem Endbericht zum EU Innovation Procurement Observatory (i.d.F. EU-IPO), (Country Report Austria) analysiert, indem sie die nationalen Politikkonzepte und Investitionen im Bereich Innovationsbeschaffung einem Benchmarking unterzog. Begleitet wurde die Veröffentlichung durch einen Expertenbericht zu den rechtlichen Hindernissen für Innovationsbeschaffung in der EU.
Diese Entwicklungen nehmen wir zum Anlass, den Ergebnissen für Österreich die Befunde unseres Working Papers „Das Innovationsparadoxon. Strategische Ansätze zur Reduzierung der Transferlücke und Weiterentwicklung des FTI-Systems“ gegenüberzustellen, um vorhandene Stärken und noch nicht aktiviertes Wirkungspotenzial der Innovationsbeschaffung zur Lösung des Transferdefizits hervorzuheben.
Innovation Procurement Observatory: Österreich auf Platz 3 – mit lediglich 52 %
Österreich belegt im europaweiten Benchmarking der Europäischen Kommission1 mit einem Gesamtwert von 52,02 % den dritten Platz – nach Finnland (70 %) und Estland (52,43 %). Zwar liegt das Land damit deutlich über dem europäischen Durchschnitt2 von 33,05 % und in der Gruppe der „moderaten Performer“, doch die Zahl offenbart auch eine wesentliche wie ernüchternde Erkenntnis: Nur rund die Hälfte der möglichen Maßnahmen zur Förderung von Innovationsbeschaffung ist tatsächlich umgesetzt.
Zu den größten Stärken des Landes zählt dem EU-IPO zufolge das robuste rechtliche Fundament, etwa das Bundesvergabegesetz 2018, und spezialisierte, kompetenzaufbauende Institutionen wie das Servicezentrum Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung, unter dessen Dach auch der Aktionsplan Nachhaltige Öffentliche Beschaffung umgesetzt wird und das bei der Bundesbeschaffung GmbH angesiedelt ist. Als zentral erachtet der Bericht den aus dem Jahr 2012 stammenden nationalen Aktionsplan für strategische und innovative öffentliche Beschaffung, der durch die FTI-Politik und einen umfangreichen, wenngleich fragmentierten Kompetenzaufbau gestützt wird.
Besonders hervorzuheben ist des Weiteren Österreichs Führungsrolle in der IKT-Politik, wo es im Benchmarking 100 % erreicht (Europa: 63 %). Initiativen wie die KI-Mission Österreich 2030 oder die Breitbandstrategie 2030 positionieren den öffentlichen Sektor explizit als Referenzkunden für aufstrebende Technologien. Diese Rolle ist für den Wissenstransfer von hoher Relevanz, weil sie Markteintrittsbarrieren für Start-ups und KMU senkt, Standards setzt und Märkte formt. Gleichzeitig validiert und skaliert sie Innovationen und erleichtert dadurch den riskanten Übergang von der Forschung zur Kommerzialisierung (also genau jener Abschnitt im Transferprozess, den eine Sondierungsstudie des FORWIT als zentrale Schwachstelle identifiziert).
Außerdem adressiert Österreich mit der Open Innovation Strategy das Thema der kollaborativen Innovation durch die Förderung sektorübergreifender Partnerschaften.
Diese Maßnahmen zeigen, wie Österreich öffentliche Nachfrage nutzen will, um Innovationen durch das sogenannte „Tal des Todes“ zu ziehen, also jene Phase, in der viele vielversprechende Projekte scheitern, weil sie weder aus der Forschung noch aus dem Markt ausreichend Unterstützung erhalten.
Defizite und …
Allerdings offenbart der Bericht auch eine Reihe von (systemischen) Defiziten, die u.a. das Innovationsparadoxon befördern. So definiert Österreich zwar wesentliche Aspekte und Prozesse der Innovationsbeschaffung, doch diese Definitionen weichen von den EU-Standards ab. Andere, wie etwa eine klare Abgrenzung der Early-Adopter-Phase, also der ersten 20 % der Käufer einer neuen Lösung, fehlen. Das verursacht eine regulatorische Fragmentierung, die Rechtsunsicherheit, hohen bürokratischen Aufwand und Barrieren für den grenzüberschreitenden Markt schafft – dabei ist gerade eine gemeinsame Sprache essenziell für erfolgreichen Wissenstransfer.
Der EU-Bericht verweist zudem auf das Fehlen nationaler Ausgabenziele für Innovationsbeschaffung. Die Europäische Kommission gibt einen Zielwert von 20 % vor – aktuell erreicht die EU 10,6 %, Österreich hingegen nur 2-3 % – und fordert die Einführung eines geeigneten Messrahmens. Denn ohne Zielvorgaben und KPI kann nicht nur der Fortschritt nicht festgestellt werden, es fehlen dadurch auch Anreize für Beschaffer, Innovation zu priorisieren. Würde dieses Potenzial aktiviert werden, würde sich das direkt und positiv auf die Wissensverwertung auswirken und den Argumenten unseres Working Papers für eine ergebnisorientierte, messbare FTI-Politik entsprechen.
Laut EU-IPO werden vorläufige Marktberatungen hierzulande in deutlich weniger Fällen (0,03 %) eingesetzt als im europäischen Durchschnitt (1,39 %). Dabei kann der frühzeitige Dialog zwischen Beschaffern und Innovatoren Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage reduzieren – und damit auf eine zentrale Ursache des Innovationsparadoxons, den fehlenden product-market fit, wirken: Wenn Beschaffer und Unternehmen von Anfang an zusammenarbeiten, entstehen Lösungen, die besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Gegenwärtig verstärken risikoaverse Beschaffungspraktiken und ausbleibender Dialog aber das Innovationsparadoxon, weshalb wir in unserem Working Paper u.a. für experimentelle, iterative Beschaffungsansätze argumentieren.
… ungenutzte Potenziale
Entwicklungspotenzial mit Wirkung für den Wissenstransfer ortet der EU-IPO in den IPR-Regeln: Hier erzielt Österreich lediglich 25 % (Europa: 40 %), weil es kein allgemeingültiges Standardszenario für die Verteilung der IPR-Rechte zwischen Beschaffern und (Sub-)Lieferanten gibt, sodass öffentliche Beschaffer angewiesen sind, selbst die IPR-Verteilung festzulegen – und so eine weitere Fragmentierung zu befördern. Transparente, klare und standardisierte Regelungen zu geistigem Eigentum können Unternehmen ermutigen, sich an Innovationsbeschaffung zu beteiligen, denn sie stellen sicher, dass öffentlich finanzierte Forschung und Entwicklung in privatwirtschaftliche Verwertung mündet.
Auch das sektorale Ungleichgewicht lässt Potenziale bislang ungenutzt. Nur die Hälfte der österreichischen Horizontal- und Sektorpolicies – u.a. Bildung, Gesundheit und Umwelt – fördert dem Benchmarking zufolge Innovationsbeschaffung strategisch (Europa: 30 %; zum Vergleich UK: 90 %). Es darf angenommen werden, dass der kommende Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung jene Sektoren adressieren wird, die bislang noch nicht entsprechend ausgerichtet sind – darunter Bauwirtschaft, Sicherheit, Verteidigung und öffentliche Verwaltung.
In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung von missionsorientierter Beschaffung für Schlüsseltechnologien zu betonen. Wenn Österreich die Beschaffung stärker an nationalen Missionszielen ausrichtet, etwa an Klimaneutralität oder digitaler Souveränität, kann die entstehende sichere Nachfrage einen Pull-Effekt erzeugen und den Transfer in strategischen Bereichen beschleunigen. Gerade hier könnten vorhandene EU-Instrumente wie jene aus Horizon Europe oder EAFIP (Pre-Commercial Procurement, Public Procurement of Innovative Solutions) optimal genutzt und kombiniert werden. Der EU-IPO verweist dabei auf die Quantum Austria-Initiative, bei der die explizite Verknüpfungen zur Beschaffung vernachlässigt wurde und damit die Chance versäumt wird, Quantentechnologien aus dem Labor in den Markt zu bringen.
Ein weiterer Hebel wäre laut EU-IPO die Ausweitung von Risikoteilungsmechanismen, beispielsweise in Form von Zuschüssen oder Garantien für Beschaffer und Anbieter in hochriskanten, aber hochinnovativen Sektoren wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit. Nicht zuletzt die Ergebnisse der FORWIT-Sondierungsstudie „From Science to Business“ zeigen, dass finanzielle Risikominimierung für den Transfer von Wissen in die Verwertung in aufstrebenden Feldern entscheidend ist, da sie Unternehmen die notwendige Sicherheit gibt, in innovative Lösungen zu investieren.
Fazit
Es stimmt zuversichtlich, dass die Bundesregierung den neuen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung innovationsorientiert und eng verbunden mit der Industriestrategie – und damit Schlüsseltechnologien – gestalten will. Wenn dieser nationale Plan die Empfehlungen und Erkenntnisse des Innovation Procurement Observatory und des Expertenberichts zu den rechtlichen Hürden aufnimmt, können notwendige, positive Wirkungen im Wissenstransfer ausgelöst und dadurch Wertschöpfung am Standort, Arbeitsplätze und Zukunftschancen geschaffen werden.
Die Werkzeuge dazu hat Österreich. Jetzt geht es darum, sie durch den künftigen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung klug und systemisch einzusetzen, um einen wirksamen Beitrag zur Auflösung des Innovationsparadoxons zu leisten.
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Piotr Makowski