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Das Innovationsparadoxon: Warum Forschung zu selten in die Verwertung kommt

2. Juli 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Österreichs FTI-System ist stark: Die F&E-Quote liegt bei 3,34 %, Wissenschaft und Wirtschaft kooperieren intensiv, und in Patenten oder Exportqualität schneidet das Land gut ab. Trotz dieser Stärken in der Wissensproduktion gelingt der Transfer in die Verwertung zu selten. Dieses Innovationsparadoxon, also die Transferlücke zwischen Forschung und Markt, ist eine der größten Schwächen des Standorts und hält die Wettbewerbsfähigkeit zurück.

In einem Working Paper haben wir uns auf Basis der Ergebnisse des FTI-Monitors 2026 und den Schlussfolgerungen einer Podiumsdiskussion mit Theresia Vogel und Georg Kopetz näher mit dem österreichischen Innovationsparadoxon beschäftigt, um seine Ursachen und mögliche Lösungsansätze zu identifizieren.

Systemische Defizite bremsen den Transfer, Industriestrategie unterstützt FTI-politische Hebel

Die Gründe sind systemisch. So fehlt es etwa an Risikokapital für Deep Tech und KI – Venture Capital macht nur 0,02 % des BIP aus, der EU-Durchschnitt liegt bei 0,06 %. Die KMU-dominierte Struktur kann Skalierung oft nicht allein finanzieren, und hohe Markteintrittsbarrieren sowie langsame Genehmigungsverfahren bremsen Innovationen zusätzlich aus. Gleichzeitig hinkt die Digitalisierung hinterher: Nur 28,7 % der KMU nutzen Technologien der Künstliche Intelligenz, Spitzenländer liegen bei rund 37 %. Vor allem aber fehlen durchgängige Pfade von der IP-Entscheidung über Prototypen und Pilotkunden bis zur internationalen Skalierung. Die öffentliche Beschaffung mit ihrem Volumen von € 70 Milliarden pro Jahr wird zudem zu wenig als Innovationshebel genutzt.

Die Industriestrategie Österreich 2035 liefert wichtige Impulse für das FTI-Systems: Ein Standortfonds soll privates Kapital mobilisieren, regulatorische Sandboxes Genehmigungen beschleunigen, und innovationsorientierte Beschaffung Leitmärkte schaffen. Unser Abgleich zeigt, dass keiner der relevanten FTI-politischen Hebel in der Industriestrategie Österreich 2035 gänzlich unberücksichtigt bleibt, aus FTI-systemischer Sicht aber noch bei einigen Aspekten neben Umsetzungs- vor allem Konkretisierungsbedarf besteht – etwa bei Spin-off- und IP-Prozessen, KI und Dateninnovation oder der verbindlichen Verknüpfung von Monitoring, Steuerung und Budgetentscheidungen.

Von der Förder- zur agilen Mobilisierungslogik

Entscheidend für die Wirksamkeit des österreichischen FTI-Systems ist ein Paradigmenwechsel von einer Förderlogik hin zu einer agilen Mobilisierungslogik, die öffentliche Mittel gezielt als Hebel für private Investitionen, Markteinführungen und Transformation einsetzt. Forschung, Finanzierung und Regulierung müssen als durchgängiger, aber nicht zwangsläufig linear gedachter Prozess gesteuert werden, damit aus Wissen tatsächliche Markt- und Skalierungserfolge entstehen.

Das bedeutet aber nicht, dass Österreich ein fremdes Innovationsmodell übernehmen soll, sondern sein eigenes, das viele Stärken und Vorteile aufweist, weiterentwickeln sollte. Aufbauend auf der starken KMU-Struktur und der breiten industriellen Basis müssen europäische Skalierung, private Risikokapitalmärkte und industrielle Leitmärkte in den Mittelpunkt rücken.

Innovationsparadoxon ist eine wirtschaftliche und politische Dringlichkeit

Das österreichische Innovationsparadoxon ist, wie nicht zuletzt das Working Paper zeigt, keine theoretische Debatte, sondern eine wirtschaftliche und politische Dringlichkeit. Wenn es gelingt, das Paradoxon zu lösen, können die Potenziale des österreichischen FTI-System freigesetzt werden – und so Österreichs Wohlstand, Souveränität und Zukunftsfähigkeit gestärkt werden.

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Industriestrategie: Von der Leitlinie zur wirksamen Innovationsarchitektur

11. März 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Anfang März erschien eine Kurzanalyse des Büros des Produktivitätsrates1 und von Mitautor:innen zur Industriestrategie Österreich 20352. Ihre zentrale Aussage: die Strategie ist ein wichtiger Schritt, in ihrer jetzigen Form jedoch noch zu programmatisch und zu wenig umsetzungsreif. Die Kurzanalyse würdigt also die strategische Richtung, kritisiert jedoch, dass es an klarer Operationalisierung, Zuständigkeiten, Finanzierungslogik und einer belastbaren Steuerungsarchitektur mangelt. Genau diese Elemente müssten aus Sicht der Autor:innen nachgeliefert werden, damit aus einem politischen Leitdokument ein wirksames industriepolitisches Instrument wird.

Was das konkret in der Umsetzung bedeuten kann, soll in diesem Artikel durch historische und aktuelle Evidenz untermauert werden: Die historische Evidenz liefert eine Publikation von Hartog et al.3, die aktuelle liefern Lin, Frey und Wu4.

Historische Evidenz als Zugang zum strukturellen Wandel von Innovation

Warum ist es sinnvoll, die Publikation von Hartog et al. im Zusammenhang mit der Kurzanalyse des Büros des Produktivitätsrates näher zu beleuchten, obwohl die historischen Daten aus dem Zeitraum 1856 bis 1945 stammen? Will man den strukturellen Wandel in der Organisation von Innovation empirisch sichtbar machen, braucht es einen Beobachtungszeitraum, in dem sich unterschiedliche historische Datenquellen belastbar miteinander verknüpfen lassen. Hartog et al. zeigen, dass dies für den US-Fall gerade deshalb möglich ist, weil sich Patent-, Census- und Labordaten in diesem Zeitraum überschneiden.5 Dadurch lässt sich empirisch belegbar nachweisen, wann und unter welchen organisatorischen Bedingungen sich das US-Innovationssystem nachhaltig strukturell verändert hat. Dass die Organisationsfrage nicht nur historisch relevant ist, zeigt auch die aktuelle Evidenz im Paper von Lin, Frey und Wu. Die Autoren analysierten insgesamt 20 Millionen wissenschaftliche Artikel und 4 Millionen Patentanmeldungen über einen Zeitraum von rund einem halben Jahrhundert.

Zentrale Aussagen und Befunde der Kurzanalyse

Die Industriestrategie Österreich 2035 setzt die richtigen Ziele, ist aber noch kein belastbarer Umsetzungsplan. Österreich hat erstmals eine ressortübergreifende Industriestrategie mit 6 strategischen Zielen, 117 Maßnahmen und 9 Schlüsseltechnologiefeldern vorgelegt. Der Hauptkritikpunkt der Kurzanalyse ist, dass viele Maßnahmen noch nicht als klar steuerbare Interventionen mit Roadmaps, Verantwortlichkeiten und Budgetlogik ausgestaltet sind.

Der Wandel zu einem innovationsstarken Wirtschaftssystem gelingt Hartog et al. zufolge aber nicht durch bloß abstrakte Prioritätensetzung, sondern vor allem dort, wo neue technologische Suchprozesse organisatorisch getragen werden – durch Teams, Firmen und Forschungslabore. Die aktuelle Evidenz von Lin, Frey und Wu ergänzt diesen Befund um eine wichtige Gegenwartsdimension: Selbst in einer digital vernetzten Wissensökonomie bleibt die Art und Weise, wie Teams zusammenarbeiten und ob sie auf physische Nähe, gemeinsame Infrastrukturen und direkte Interaktion zurückgreifen können relevant. Das macht die Organisationsfrage für die österreichische Industriestrategie noch drängender.

Das eigentliche Problem der österreichischen Industrie wird nur unzureichend zugespitzt. Die Kurzanalyse betont, dass Österreichs traditionelle industrielle Spezialisierung und das exportgetriebene Wachstumsmodell unter Druck geraten sind. Ein Umstand, der auch im FTI-Monitor des FORWIT seit 2022 deutlich wird. Nötig ist daher – so die Kurzanalyse – nicht nur eine Anpassung, sondern ein beschleunigter struktureller Wandel hin zu neuen Wachstumsfeldern.

Hartog et al. belegen diesen makroökonomischen Befund nicht unmittelbar, liefern aber eine wichtige Ergänzung für die Frage, unter welchen Bedingungen ein solcher Strukturwandel innovationsseitig gelingen kann: Historische Evidenz aus den USA zeigt, dass der Übergang in ein neues Innovationsregime stark von organisatorischen Trägern wie Teams, Ingenieur:innen und industriellen Forschungslaboren abhängig war und davon, wie dieses Wissen zusammengeführt wurde. Folglich braucht es für einen Wechsel in neue, komplexere Wachstumsfelder nicht nur Technologie, sondern zusätzlich entsprechende institutionelle und organisationale Träger. Ein Ergebnis, das auch Lin, Frey und Wu belegen. Die Autoren zeigen auf, dass räumlich verteilte Teams im Durchschnitt seltener breakthrough-orientierte Ideen hervorbringen als vor Ort zusammenarbeitende Teams, weil frühe konzeptionelle Arbeit mit viel tacit knowledge, also stillem Wissen, schwerer digital zu integrieren ist. Das bedeutet, dass es für den Übergang in neue Wachstumsfelder entsprechende Innovationsräume braucht.

Die Schwerpunktsetzung bei den Schlüsseltechnologien ist noch zu unscharf. Die Industriestrategie benennt neun Schlüsseltechnologien und ein dafür vorgesehenes Budget von rund € 2,6 Mrd. bis 2029. Laut Kurzanalyse ist jedoch unklar, ob das tatsächlich eine neue Prioritätensetzung darstellt, denn ein Großteil der Mittel ist offenbar ohnehin bereits in diesen Bereichen gebunden. Gefordert wird daher nicht die bloße Aufzählung strategischer Technologiefelder, sondern eine präzisere Eingrenzung von Stärkefeldern und Förderschwerpunkten innerhalb dieser Technologien.

Doch selbst wenn technologische Schwerpunktfelder politisch sinnvoll gewählt sind, ist damit noch nicht beantwortet, wie in diesen Feldern tatsächlich neue industrielle Dynamik, marktfähige Innovation und skalierbare Wertschöpfung entstehen sollen. Hartog et al. zeigen historisch, dass technologische Aufbrüche vor allem dort an Kraft gewinnen, wo sie mit tragfähigen Organisationsformen verbunden sind – etwa mit dauerhaften F&E-Strukturen, engen Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen, kompetenten Teams sowie systematisch aufgebauten Transferkapazitäten. Lin, Frey und Wu werden noch konkreter: Schlüsseltechnologien benötigen nicht nur Förderbudgets, sondern vor allem physische und organisationale Träger als Übersetzer – etwa Innovation Hubs, Cluster, Shared Lab Spaces, Pilotanlagen, Testumgebungen und andere anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen. Genau dort entscheidet sich häufig, ob aus technologischen Potenzialen marktfähige und skalierbare Innovationen werden. Das bedeutet: Wenn innerhalb der neun Schlüsseltechnologien tatsächliche Stärkefelder definiert werden sollen, muss zugleich festgelegt werden, über welche Innovationsökosysteme. Die Industriestrategie nennt solche Elemente bereits selbst; der zusätzliche Erkenntnisgewinn aus Hartog et al. und Lin, Frey und Wu besteht darin, diese Systeme nicht als bloß begleitende Maßnahmen, sondern als zentrale Träger einer wirksamen Schlüsseltechnologiepolitik zu verstehen.

Ein Schwachpunkt ist die Governance. Die Kurzanalyse macht deutlich, dass es in der Industriestrategie unklar bleibt, wer für die Maßnahmen politisch, administrativ und operativ verantwortlich ist, wie Ressorts zusammenarbeiten sollen und wie Bund, Länder, Gemeinden und die EU eingebunden werden. Gefordert wird daher ein echter „Whole of Government“-Ansatz mit klaren Rollen, Zuständigkeiten und Eskalationsmechanismen.

Auch Hartog et al. liefern für diese Feststellung eine starke argumentative Stütze, weil sie Organisationsinnovationen selbst als Treiber technologischen Fortschritts beschreiben. Governance ist damit nicht bloß Verwaltungsdetail, sondern Teil der Innovationsstrategie selbst: Wer Teams, Forschung, Transfer und industrielle Anwendung nicht institutionell organisiert, schwächt die Innovationswirkung der Strategie. Die Befunde von Lin, Frey und Wu bekräftigen diese Argumentation: Wenn räumliche Nähe, Ko-Präsenz und die Qualität kollaborativer Settings für disruptive Innovationen relevant bleiben, dann müssen Governance und Strategie auch regeln, wo und wie solche Innovationsräume entstehen, betrieben und miteinander verknüpft werden.

Viele Maßnahmen sind noch nicht ausreichend konkret und die Finanzierungslogik bleibt unklar. Rund 60 % der Maßnahmen enthalten zumindest teilweise eher Absichtserklärungen oder Problembeschreibungen statt klar operationalisierbarer Eingriffe; bei mehr als der Hälfte bleibt offen, ob zusätzliche Mittel nötig sind und wie diese finanziert werden sollen, so die Kurzanalyse.

Historisch erfolgreich war die industrielle Forschung, wie Hartog et al. zeigen, vor allem durch langfristige Planungshorizonte, stabile Ressourcen und eine enge Anbindung an konkrete industrielle Missionen. Das unterstützt die Forderung der Kurzanalyse nach mehrjährigen Budgetpfaden, klarer Priorisierung und einer belastbaren Finanzierungsarchitektur. Die aktuelle Evidenz (Lin, Frey und Wu) zu remote vs. on-site collaboration deutet zudem darauf hin, dass Investitionen in geteilte Infrastrukturen, Pilotumgebungen und physische Innovationsräume nicht als Nebenaspekt behandelt werden sollten, sondern als produktivitätsrelevante Bestandteile einer innovationsorientierten Industriepolitik.

KPI Monitoring alleine reicht nicht aus. Ein zentraler Punkt der Kurzanalyse ist, dass makroökonomische Kennzahlen allein keine belastbare Aussage über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zulassen. Erforderlich dafür sind explizite Wirkungslogiken, Prozessziele, Meilensteine, Evaluierungen und vertiefende Analysen.

Hartog et al. werden diesbezüglich noch konkreter: Innovationssysteme verändern sich über Teamarbeit, Qualifikationsprofile, Wissenschaftsbezug, räumliche Konzentration und Teilhabe. Lin, Frey und Wu erweitern diese Sicht um die Qualität der Zusammenarbeit selbst. Ein gutes Monitoring sollte daher nicht nur high-level KPI, sondern auch Kooperationsstrukturen, Transferaktivitäten, Fachkräfteprofile, regionale Konzentration und Inklusion erfassen – und zusätzlich beobachten, ob physische Innovationsinfrastrukturen tatsächlich genutzt werden, wie stark Forschung und Unternehmen ko-präsent zusammenarbeiten und wo Co-Lokation oder geteilte Forschungsumgebungen zur Entstehung neuer Ideen beitragen.

Die empfohlene Lösung sind handlungsfeldspezifische Roadmaps. Die Autor:innen der Kurzanalyse schlagen vor, die jeweiligen Handlungsfelder der Industriestrategie in Roadmaps zu übersetzen, die Ziele, Maßnahmen, Ressourcen, Zuständigkeiten, Zeitpfade und Meilensteine systematisch verbinden.

Auch Hartog et al. legen auf Basis ihrer historischen Analyse nahe, dass Roadmaps nicht nur Technologielisten oder Förderinstrumente enthalten sollten, sondern zudem die organisatorischen Träger der Innovation benennen müssen: Wo entstehen anwendungsnahe F&E-Kapazitäten? Wer koordiniert Wissenschaft-Unternehmen-Verbindungen? Wie werden Teams, Ingenieurkompetenzen und wiederholte Kooperationen aufgebaut? Lin, Frey und Wu legen nahe, diesen Roadmapping-Ansatz noch weiter zu konkretisieren: Roadmaps sollten ausweisen, welche physischen Innovationsräume in den jeweiligen Feldern aufgebaut oder gestärkt und genutzt werden sollen und welche Rolle sie im Transfer von Forschung in industrielle Anwendung spielen.

Monitoring, Evaluation und Policy Learning sollen als lernendes System aufgesetzt werden. Die Industriestrategie sieht vor, dass der Produktivitätsrat das Monitoring übernehmen soll, außerdem sollen spezialisierte Forschungseinrichtungen Evaluierungen durchführen. In der Kurzanalyse vorgeschlagen werden ex-ante-Wirkungsabschätzungen, begleitende Evaluationen, ex-post-, sektorale und regionale Analysen sowie die Nutzung von Mikrodatensätzen, Patent- und Projektinformationen und Horizon Scanning.

Den Sinn einer evidenzbasierten Steuerung unterstreichen auch Hartog et al.: Sie zeigen, dass sich die Innovationswirkung bestimmter Organisationsformen im Zeitverlauf verändern kann – so verlor etwa die firmengestützte Teamforschung nach 1950 einen Teil ihrer radikalen Neuheitsdynamik. Gerade deshalb ist ein lernendes, adaptives Steuerungssystem sinnvoller als eine statische Instrumentenlogik.

Wichtig erscheint des Weiteren die Verbindung der Industriestrategie mit Hochschul- und Fachkräftepolitik. Hartog et al. zeigen, dass der Aufstieg industrieller Forschung historisch eng mit höherer Bildung, dem Aufkommen von Ingenieur:innen, wachsendem Wissenschaftsbezug und neuen Formen universitärer Einbindung zusammenhing. Das stützt den Befund der Kurzanalyse, dass eine Technologiestrategie ohne abgestimmte Hochschul-, Transfer- und Fachkräftepolitik unvollständig bleibt.

Gründungen, Start-ups, Scale-ups und Spin-offs. In der Industriestrategie Österreich 2035 wird auf Gründungen, Start-ups, Scale-ups und Spin-offs mehrfach eingegangen. Besonders deutlich ist das im Handlungsfeld „Forschung, Technologie & Innovation“: Dort ist von der „Skalierung von Start-ups als künftige Industrieunternehmen“ die Rede, außerdem werden Start-ups, Scale-ups und Spin-offs ausdrücklich als wichtige Impulsgeber des Technologietransfers und als potenzielle Industrieunternehmen von morgen bezeichnet. Zusätzlich sollen in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten Technologietransfer- und Spin-off-Maßnahmen sowie Entrepreneurship-Education gestärkt werden. Weiters werden Förder- und Beratungsmaßnahmen für Unternehmensgründung und -skalierung wie Spin-off Fellowships, Pre-seed, Seed financing und Shared Lab Spaces genannt.

In der Kurzanalyse wird das Thema nicht als eigener Schwerpunkt ausgearbeitet und nur indirekt berührt. Dennoch wird kritisiert, dass die Industriestrategie das bestehende FTI-Fördersystem nicht systematisch darauf überprüft, ob es eine „tragfähige Pipeline junger, wachstumsstarker Unternehmen“ hervorbringt und damit die Entstehung zukünftiger Leitbetriebe unterstützt. Das Thema bleibt ohne klar gebündelte Transfer- und Skalierungslogik über verschiedene Handlungsfelder verstreut.

Genau hier liegt ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Start-ups und Spin-offs: Lin, Frey und Wu argumentieren, dass frühe, konzeptionelle Innovationsphasen besonders stark von räumlicher Nähe und direkter Zusammenarbeit profitieren. Folglich sind Shared Lab Spaces, Cluster, Pilotumgebungen und anwendungsnahe Innovationsökosysteme gerade für forschungsnahe Start-ups und Spin-offs keine Randfrage, sondern Teil einer funktionierenden Transferarchitektur. Ihre Rolle als Träger des Transfers von Forschungsergebnissen in Wertschöpfung und Markt sollte daher explizit, systematisch und mit eigener Wirkungslogik verankert werden.

Schlussfolgerung

Die Richtung der Industriestrategie stimmt, aber ohne präzise Wirkungslogik, klare Verantwortung, Budgetpfade, Roadmaps und ein robustes Monitoring bleibt sie praktisch zu schwach. Hartog et al. zeigen historisch, dass technologische Dynamik dort besonders stark war, wo Teams, Ingenieur:innen und industrielle Forschungslabore organisatorisch zusammengeführt wurden. Lin, Frey und Wu bestätigen die historische Perspektive mit aktueller Evidenz: Auch heute bleibt räumliche Nähe für breakthrough-orientierte Innovationen relevant.

Für Österreich folgt daraus eine klare Leitlinie: Industriepolitik darf sich nicht darin erschöpfen, Schlüsseltechnologien zu benennen und Fördermittel zuzuweisen. Sie muss zugleich die organisatorischen und physischen Voraussetzungen für Innovation aktiv gestalten – also Governance, lernfähige Roadmaps, anwendungsnahe F&E-Strukturen, Cluster, Shared Lab Spaces, Pilot- und Testinfrastrukturen sowie eine konsistente Transfer- und Skalierungslogik für Start-ups, Scale-ups und Spin-offs. Erst dann kann die Industriestrategie 2035 von einer programmatischen Leitlinie zu einem wirksamen Instrument industrieller Erneuerung werden.

  1. Büro des Produktivitätsrates und Mitautor:innen, Kurzanalyse, Industriestrategie Österreich 2035: Von der programmatischen Leitlinie zur wirksamen Umsetzungs- und Steuerungsarchitektur
  2. BMWET, Industriestrategie Österreich 2035 – für einen wettbewerbsfähigen Industriestandort und wirtschaftliche Resilienz.
  3. Matte Hartog, Andres Gomez-Lievano, Ricardo Hausmann, Frank Neffke: „Inventing modern invention: The professionalization of technological progress in the US“, Research Policy, Elsevier, Volume 55, Issue 3, 2026
  4. Lin, Y., Frey, C.B. & Wu, L.: „Remote collaboration fuses fewer breakthrough ideas“, Nature 623, 987–991, 2023
  5. Verknüpft wurden digitalisierte Patentjahrbücher des U.S. Patent and Trademark Office ab 1856, US-Amerikanische Census-Daten von 1850 bis 1940 – mit Ausnahme von 1890 – und Erhebungen zu industriellen Forschungslaboren ab 1920. Nur in dieser zeitlichen Überschneidung können Patente nicht bloß gezählt, sondern sowohl mit Beruf, Alter und Geburtsland der Erfinder als auch mit dem organisationalen Kontext von Firmen und Laboren verknüpft werden.

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Fokus, Governance, Transfer: Leitlinien des FTI-Pakts 2027-2029

6. März 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Mit dem am 24. Februar 2026 im Ministerrat beschlossenen FTI-Pakt 2027-2029 setzt Österreich den strategischen und finanziellen Rahmen für Forschung, Technologie und Innovation für die kommenden drei Jahre neu. Der neue FTI-Pakt markiert dabei nicht nur eine Fortsetzung, sondern auch einen klaren Akzentwechsel gegenüber dem aktuell laufenden: Während der FTI-Pakt 2024-2026 stark als Krisen- und Resilienzrahmen verstanden wurde, rückt für 2027-2029 die geopolitisch geprägte Wettbewerbsfähigkeit stärker in den Vordergrund – verbunden mit dem Anspruch technologischer Souveränität, einer deutlich sichtbaren Fokussierung auf Schlüsseltechnologien und einer engen Verschränkung mit der Industriestrategie 2035.

Balance im Policy Mix

Die Budgethistorie macht deutlich, warum der FTI-Pakt in der Stakeholder-Debatte sowohl als Signal der Stabilität als auch als Anlass für Diskussionen gelesen wird. Ursprünglich wurden im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2025 rund € 5,24 Mrd. für den FTI-Pakt veranschlagt. Angesichts der sich zuspitzenden budgetären Situation wurde dieser Betrag durch die Task Force Förderungen (BMF) um rund € 197 Mio. reduziert. Gleichzeitig führten Umschichtungen zugunsten der Grundlagenforschung im Rahmen des FTI-Pakts im Umfang von rund € 450 Mio. zu einem Gesamtbudget von rund € 5,5 Mrd. – nominell also einem Plus von rund 5 % gegenüber dem Anschlag im BFRG (bzw. rund 10 % gegenüber dem FTI-Pakt 2024-2026 mit ursprünglich € 5,05 Mrd.). Aus makroökonomischer Perspektive fällt dieses Plus jedoch deutlich kleiner aus: Nach WIFO-Experten-Einschätzung entspricht die nominelle Erhöhung über drei Jahre real einem sehr begrenzten Zuwachs von unter 1 % jährlich, weil Inflation und insbesondere die Gehaltsentwicklung in den betroffenen Einrichtungen einen großen Teil der nominellen Steigerung absorbieren dürften. Zusätzlich prägt ein „Earmarking“ in Richtung Industriestrategie die Mittelverwendung: Insgesamt sind hier rund € 2,6 Mrd. allokiert (BMFWF € 900 Mio., BMWET € 717 Mio., BMIMI € 1.042 Mio.). In der Ressortaufteilung liegen rund drei Milliarden Euro beim BMFWF, rund € 1,7 Milliarden beim BMIMI und € 728 Mio. beim BMWET – wobei BMIMI und BMWET stärker dem angewandten Bereich zugeordnet werden.

Genau diese Konstellation erklärt einen Teil der öffentlichen Diskussion über die Balance im Policy Mix: Mehr Gewicht für Grundlagenforschung bei gleichzeitigem Druck, angewandte Dynamik und Transferfähigkeit spürbar zu erhöhen.

Schlüsseltechnologien im Fokus

Die Schwerpunktverschiebung ist nicht nur semantisch, sondern strukturell angelegt. Der FTI-Pakt 2027-2029 macht die Schlüsseltechnologie-Offensive zur leitenden Klammer und operationalisiert sie über klarer benannte Technologie- und Stärkefelder. Damit wird die Erwartung an das System geschärft, Innovationspfade gezielt dort zu beschleunigen, wo internationaler Wettbewerb, strategische Abhängigkeiten und Skalierungschancen besonders hoch sind. Das ist für die Steuerung attraktiv, birgt aber auch den klassischen Policy Trade-off: Je stärker fokussiert wird, desto wichtiger wird, wie Breite und Offenheit – insbesondere in der themenoffenen Grundlagenforschung – weiterhin als Pipeline für künftige Schlüsseltechnologien abgesichert bleiben.

Governance soll geschärft, Innovationstransfer gestärkt werden

Neu bzw. deutlich geschärft wurde außerdem die Governance-Logik. Der Pakt 2027-2029 setzt stärker als zuvor auf Steuerungsfähigkeit über indikatorbasiertes Monitoring, Output- und Meilensteinlogiken, Portfolio-Straffung sowie eine systematische Vereinfachung und Digitalisierung – inklusive Once-Only-Prinzip für Forschungsinformationen und No-Stop-Shop-Ansätzen in Verfahren und Schnittstellen. Das ist eine klare Einladung an Ressorts, Förderagenturen und nachgelagerte Einrichtungen, Prozesse weniger kleinteilig, datenbasierter und für Antragstellende reibungsärmer zu gestalten. Der Nutzen liegt auf der Hand: sinkende Transaktionskosten, schnellere Entscheidungen, höhere Transparenz über Wirkung und Zielbeiträge. Gleichzeitig ist die Kehrseite ebenso eindeutig: Ohne abgestimmte Datenstandards, rechtliche Klarheit (Datennutzung, Nachweislogik, Haftungsfragen) und kompatible IT-Architekturen droht die Vereinfachung in Insellösungen zu enden – mit dem Risiko, dass der Koordinationsaufwand lediglich verlagert, statt reduziert wird.

Inhaltlich wird der Transferauftrag spürbar nach vorne gezogen. Der Pakt adressiert die Input-Output-Lücke expliziter und verknüpft sie mit einer end-to-end gedachten Instrumentenlogik über den Innovationszyklus: von Prototypen und Demonstratoren über Pilotanlagen bis hin zu Scale-up und Roll-out, flankiert durch die Idee, Barrieren zwischen TRL systematisch zu schließen und neue Instrumente dort zu entwickeln, wo das bestehende Portfolio Lücken lässt. Für die Praxis bedeutet das, dass Förderagenturen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO – anwendungsnahe Einrichtungen, die häufig als Brücke zwischen Wissenschaft und Markt agieren) noch stärker auf Umsetzungsfähigkeit, Kooperation mit Unternehmen, Testbeds und Skalierung ausgerichtet werden. Das ist eine klare Strategieentscheidung: Wirkung soll nicht nur über Exzellenz im Erkenntnisgewinn, sondern stärker auch über Geschwindigkeit und Diffusion in Wertschöpfung sichtbar werden.

Europäische Anschlussfähigkeit, Forschungssicherheit und Dual use

Zwei weitere Querstränge sind ebenso relevant. Erstens die europäische Anschlussfähigkeit: Der FTI-Pakt bereitet die Logik der EU-Finanzperiode ab 2028 expliziter vor und diskutiert stärker die Kopplung nationaler Rahmenbedingungen mit EU-Programmen – inklusive Optionen, exzellente, aber nicht finanzierte EU-Projekte national „aufzufüllen“. Zweitens rücken Forschungssicherheit und Dual use als Querschnittsthemen deutlicher ins Systemdesign: Das erhöht Anforderungen an Risiko- und Awareness-Strukturen und kann zusätzliche Compliance-Aufwände auslösen, verbessert aber zugleich die Passfähigkeit zu EU- und internationalen Sicherheitslogiken und reduziert strategische Blindspots in sensiblen Technologien.

Das Fazit ist damit weniger die Frage, ob der Pakt richtig ist, sondern wie er umgesetzt wird. Der FTI-Pakt 2027-2029 richtet die Leitlinien klarer auf Fokus, Steuerbarkeit und Transferwirksamkeit aus und erweitert das System um europäische und sicherheitspolitische Anschlusslogiken. Ob daraus tatsächlich mehr Geschwindigkeit, weniger Reibung und sichtbarere Wirkung entsteht, entscheidet sich an drei Punkten: der konsequenten Harmonisierung von Daten und Prozessen (Once-Only nicht nur als Motto), der Portfolio-Disziplin (weniger Kleinteiligkeit, klare Lückenlogik) und der Fähigkeit, Transfer und Skalierung so zu stärken, dass die Debatte um die Balance zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung nicht zum Dauerstreit wird, sondern zu einer nachweisbaren Verbesserung der Gesamtperformance des österreichischen FTI-Systems führt.

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Merkmale funktionaler Differenzierung der Hochschuleinrichtungen

13. Februar 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

In den bisherigen Blogbeiträgen zur Hochschulanalyse haben wir Unterschiede zwischen den österreichischen Hochschuleinrichtungen entlang der vier gesetzlich festgeschriebenen Hochschulsektoren festgehalten. Nun wollen wir – wie angekündigt – eine neue Perspektive einnehmen und das Augenmerk auf die funktionale Differenzierung der Hochschuleinrichtungen legen.

Mit funktionaler Differenzierung meinen wir die faktische Aufgabenverteilung und inhaltliche Spezialisierung der einzelnen Einrichtungen innerhalb des größeren Systems. Dabei spielen die einzelnen Sektoren natürlich insofern eine wichtige Rolle, weil in den zugrundeliegenden gesetzlichen Texten die jeweiligen Aufträge und Erwartungen festgestellt werden. Es kann nicht überraschen, dass wissenschaftliche Lehre ein Auftrag an Einrichtungen aller Hochschulsektoren ist. Forschung ist explizit genannt in den Gesetzestexten, welche die öffentlichen Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen normieren, wobei im Fall der letzteren ein Berufsbezug herzustellen ist. Von den Fachhochschulen wird erwartet, dass sie Forschung v. a. über Methodenvielfalt und Integrität im Studien- und Lehrbetrieb adressieren. Interessanterweise ist in allen vier Normtexten der Auftrag zur Kooperation vorgesehen.

Zwischen den Einrichtungen innerhalb jedes Sektors sind jedoch noch tiefer reichende funktionale Differenzierungsmerkmale festzustellen. So ist im Bereich der Fachhochschulen festzustellen, dass manche von ihnen eine breitere Palette an Studien anbieten, während andere eher eng spezialisiert sind – was sicherlich auch ein Ergebnis ihres regionalen Kontexts ist, wo sie ja etwa gewissen Industrieschwerpunkten entgegenkommen bzw. auch anderen Ausbildungsbedürfnissen (wie etwa Pflegeberufe) korrespondieren. Die Pädagogischen Hochschulen wiederum – die ja selbst einem ganz spezifischen Ausbildungsbedürfnis entsprechen, nämlich dem Lehrpersonal an Österreichs Schulen – sind geteilt in drei Typen, nämlich die neun allgemeinen PHs (je eine pro Bundesland), weiters vier theologische PHs (je eine pro Lehrverbund) und zuletzt eine auf Agrar- und Umweltpädagogik spezialisierte Hochschule.

Im Bereich der privaten Universitäten ist eine große Heterogenität in der inhaltlichen Ausrichtung festzustellen. Grob gesagt lassen sich hier drei Spezialisierungen feststellen, und zwar erstens auf medizinische bzw. Lebenswissenschaften, zweitens auf Sozial- und Geisteswissenschaften sowie drittens auf Kunst und Musik. Diese inhaltliche Ausrichtung ist am ehesten erklärbar, wenn man Privatuniversitäten als agile Vehikel versteht, die zur Kompensation und Ergänzung von insbesondere Lehrangeboten der öffentlichen Universitäten eingerichtet werden können.

Bleiben noch die öffentlichen Universitäten, die mit 23 Einrichtungen und auch sonst, wie gezeigt, den bei weitem größten Sektor darstellen, weshalb bei ihnen die funktionale Differenzierung nicht nur am ausgeprägtesten ist, sondern auch für das gesamte System besonders relevant ist. Rasch fällt ins Auge, dass die einzelnen Universitäten nach thematischer Ausrichtung geclustert werden können. Neben sechs Universitäten, die beanspruchen, die ganze Breite wissenschaftlicher Disziplinen und Studien abzudecken, finden sich mit den vier technischen und drei Medizinuniversitäten auch noch zwei Typen, die eine Spezialisierung auf gesellschaftlich besonders relevante Wissenschaftsbereiche darstellen. Zudem sind sechs Kunstuniversitäten eingerichtet, Ausdruck der gesellschaftspolitisch hohen Bedeutung, die der „Entwicklung und Erschließung der Künste“ (wie es im Gesetz heißt) gerade in Österreich eingeräumt wird. Und dann sind da noch vier weitere Universitäten, die je eine andere Spezialisierung haben.

Fasst man die öffentlichen Universitäten nach diesen Kategorien zusammen und vergleicht sie entlang zweier Größenmerkmale (Anzahl der Studierenden und Zahl der wissenschaftlichen Angestellten), so wird deutlich, dass die funktionale Differenzierung sich auch in der organisationalen Charakteristik niederschlägt. Die allgemeinen Universitäten sind in beiden Merkmalen im Durschnitt deutlich größer als die anderen Typen (1 813,5 wissenschaftliche Angestellte VZÄ sowie 32 972 Studierende); die technischen und die Medizinuniversitäten sind vergleichbar hinsichtlich der Zahl der wissenschaftlichen Angestellten (TUs: 1 722,5 VZÄ; MUs: 1 778,1 VZÄ), jedoch haben letztere deutlich weniger Studierende (TUs: 15 523; MUs: 6 131). Die anderen, hier in einen Typus zusammengefassten spezialisierten Universitäten (im Durchschnitt: 758,3 wissenschaftliche Angestellte VZÄ und 10 683 Studierende) und die Kunstuniversitäten (im Durchschnitt: 328,1 wissenschaftliche Angestellte VZÄ sowie 2 189 Studierende) sind nochmals deutlich kleiner.

Aus diesem zugegeben noch sehr oberflächlichen Blick wird deutlich, dass Spezialisierung und Aufgabenverteilung bereits tief innerhalb der einzelnen Sektoren stattfindet. Das kann nicht überraschen, ist funktionale Differenzierung eines Systems wie dem der österreichischen Hochschulen doch Ausdruck der sich weiterentwickelnden Bedürfnisse an wissenschaftliche Lehre und Forschung. Eine solche Entwicklung geht in Zeiten des technologischen Wandels und tiefgreifender gesellschaftlichen Veränderungen besonders rasch von statten. Staatlicherseits sollte der Anspruch darin bestehen, möglichst agil und proaktiv mit diesen Bedürfnissen umgehen zu können.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die stark versäulend wirkende Sektorenaufteilung, die ja Resultat mehrerer Hochschulreformen vor rund 20 Jahren war, heute noch adäquat ist. Antwort kann wohl nur eine eingehendere empirische Analyse geben, die freilich die Aufgabe des FORWIT sprengen würde. Eine These könnte jedenfalls lauten, dass neue Bedürfnisse gern durch Gründung neuer Einrichtungen gedeckt werden. Nimmt man allerdings die öffentliche Diskussion als Maßstab, die heute gern die hohe Zahl an Hochschuleinrichtungen in Österreich thematisiert, so scheint dies ein Effekt zu sein, der nicht als ideal angesehen wird.

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Technologietransfer: Wo sich Produktivitätsbericht und Industriestrategie treffen – und wo nicht

30. Januar 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Der Produktivitätsbericht 2025 und die Industriestrategie Österreich 2035 sind in der grundlegenden Diagnose und Zielrichtung zum Technologie- und Wissenstransfer stark kongruent: beide beschreiben eine strukturelle Transferlücke. Österreich investiert sehr viel in Forschung und Entwicklung, erzielt daraus aber im internationalen Vergleich zu wenig marktwirksame Innovation, Produktivitätszuwachs und industrielle Skalierung. Der Produktivitätsbericht benennt diese Schwäche als Defizit bei Technologiediffusion und wirtschaftlicher Verwertung trotz hoher F&E-Ausgaben. Das belegen auch die Indikatoren im FTI-Monitor 2025. Die Industriestrategie greift diesen Zusammenhang auf, indem sie Wettbewerbsfähigkeit und industriellen Erfolg explizit an die schnellere Überführung von Forschung in wirtschaftliche Anwendung koppelt.

Der Transfer wird dabei nicht als Einzelmaßnahme verstanden, sondern als systemische Architekturfrage. Der Produktivitätsbericht fordert eine strategische Schwerpunktsetzung auf Schlüsseltechnologien, die Bündelung von wissenschaftlichen und industriellen Kompetenzen in Clustern sowie durchgängige, flexibel kombinierbare Instrumente entlang des gesamten Innovationsprozesses. Die Industriestrategie verfolgt denselben Anspruch aus einer stärker umsetzungsorientierten Perspektive: Sie setzt auf eine Schlüsseltechnologie-Offensive, auf marktnahe Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, Qualifizierungsnetzwerke und den Ausbau anwendungsorientierter Infrastruktur, um den Transfer in den Markt strukturell zu beschleunigen.

Ein weiterer klarer Gemeinsamkeitsbereich ist die Logik, dass Transfer über „letzte-Meile“-Mechanismen organisiert werden muss, also über Instrumente, die nicht nur Forschung ermöglichen, sondern die Skalierung und Markteinführung systematisch unterstützen. Der Produktivitätsbericht argumentiert hier mit durchgängigen Förderansätzen und Meilenstein- bzw. Stage-Gate-Logiken, die entlang des Innovationsprozesses wirken und zwischen Institutionen kombinierbar bleiben sollen. Die Industriestrategie übernimmt diesen Ansatz in Form konkreter Programmlogiken – etwa dort, wo Stage-Gate-Finanzierung als Förderprinzip genannt wird und Demonstration/Pilotierung als Marktbeschleuniger positioniert werden. Auch bei der Rolle etablierter Brückenprogramme zwischen Wissenschaft und Wirtschaft besteht Übereinstimmung: Der Produktivitätsbericht plädiert für die Stärkung der Christian-Doppler-Gesellschaft (CDG) und den Competence Centers for Excellent Technologies (COMET), insbesondere über längerfristige Finanzierungsgarantien und damit mehr Planbarkeit für Trans-ferkapazitäten. Die Industriestrategie stellt diese Programme explizit als Innovationspipeline und als Instrumente für Verwertung und Skalierung heraus.

Trotz dieser hohen Kongruenz lassen sich Unterschiede erkennen, die für die Governance der Umsetzung relevant sind. Der Produktivitätsbericht betont nachdrücklich Technologieoffenheit und Flexibilität, weil sich Innovations- und Technologiedynamiken schnell verändern und zwangsläufig nicht vorhersehbar sind, folglich braucht es ein adaptionsfähiges Instrumentensystem. Die Industriestrategie setzt demgegenüber stärker auf vordefinierte Schlüsseltechnologien und eine umfangreiche Maßnahmenarchitektur. Daraus ergibt sich kein Widerspruch, aber ein Spannungsfeld zwischen strategischer Fokussierung und der Forderung nach Adaptivität. Ein zweites Spannungsfeld liegt zwischen dem Wunsch nach unbürokratischer Kombinierbarkeit von Instrumenten und dem Risiko steigender Systemkomplexität: Der Produktivitätsbericht fordert ausdrücklich, Förderinstrumente über FWF, FFG und aws hinweg unbürokratisch kombinieren zu können. Die Industriestrategie etabliert gleichzeitig ein breites Steuerungs- und Programmsystem. Genau hier entscheidet sich in der Implementierung, ob Beschleunigung real erreicht wird oder zusätzliche Koordinationslast entsteht.

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Zur staatlichen Steuerung der Hochschulsektoren

29. Januar 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Thomas König

Geschäftsführer

Wie in einem früheren Blogbeitrag festgehalten, ist jede Hochschuleinrichtung in Österreich eindeutig einem von vier Sektoren zugeordnet: Fachhochschulen, öffentliche Universitäten, Pädagogischen Hochschulen (teils privat, teils öffentlich) und Privatuniversitäten und -hochschulen bevölkern das österreichische Hochschulsystem (siehe Abbildung 1). Jeder dieser Sektoren ist mit einem eigenen Gesetz geregelt: das Universitätsgesetz 2002 für die öffentlichen Universitäten, das Fachhochschulgesetz von 1993, das Hochschulgesetz 2005 zur Organisation der Pädagogischen Hochschulen und das Privathochschulgesetz von 2020. Nur teilweise gibt es auch sektorenübergreifende Regularien, wie insbesondere das Forschungs-Organisationsgesetz (FOG) und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz. Die strategische Steuerung dieses differenzierten Hochschulsystems wird über den Hochschulplan 2030 ausgeübt, der als „Dachstrategie“ bezeichnet wird. Zusätzlich gibt es für jeden der drei direkt in die staatliche Obhut fallenden Sektoren auch ein eigenes Strategiedokument in Form von mehrjährigen Entwicklungsplänen.

 

Der Sektor der öffentlichen Universitäten ist am größten, was leicht daran ersichtlich ist, dass rund 72 % aller Studierenden hier studieren. 16 % der Studierenden sind an Fachhochschulen, während an Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen einen Anteil von je 6 % halten. Unabhängig von dieser Verteilung erlaubt aber die gesetzlich gefasste Aufteilung den sektoralen Vergleich in vier Dimensionen der staatlichen Regulierung, die dem „University Autonomy Scorecard“ der EUA entlehnt sind: organisatorische Merkmale, wie sie in den jeweiligen Rechtsakten festgelegt sind (Abbildung 2); die Finanzierung von Hochschuleinrichtungen (Abbildung 3); die Vorschriften für das Personalmanagement von Hochschuleinrichtungen (Abbildung 4); und die Rahmenbedingungen für die Organisation des Studiums je Sektor (Abbildung 5). Sehen wir uns die Ergebnisse etwas näher an.

Wie Abbildung 2 zeigt, sehen die gesetzlichen Vorgaben für Fachhochschulen sowie Privatuniversitäten einer privatrechtlichen Rechtsform vor. Die öffentlichen Universitäten sind gesetzlich als juristische Personen öffentlichen Rechts definiert. Die Pädagogischen Hochschulen sind Einrichtungen des Bundes. Bei der internen Governance-Struktur gibt es zwar sektorale Unterschiede, aber es handelt sich – mit teilweiser Ausnahme der Pädagogischen Hochschulen – um Spielarten des New Public Management: dem Hochschulmanagement (Rektorat bzw. Geschäftsführung) wird die zentrale Position gegeben, dem in der Regel eine Art Aufsichtsrat zur Seite gestellt ist. Insbesondere für die Lehrorganisation sind in manchen Sektoren auch Kollegialorgane (z.B. Senat) vorgesehen. Die Schnittstelle zum Staat ist im Falle der Universitäten in Form von dreijährigen Leistungsvereinbarungen definiert. Dazu kommen je Sektor jeweils noch weitere Pflichten zur Berichtslegung.

 

 

Die Finanzierung der Hochschulorganisationen ist für jeden Sektor unterschiedlich gestaltet (siehe Abbildung 3). Staatlicherseits – und auch insgesamt – wird den öffentlichen Universitäten das mit Abstand größte Budget von mehr als € 5 Mrd. zur Verfügung gestellt; die Sektoren der Fachhochschulen und die Privatuniversitäten haben weniger als eine halbe Milliarde Euro im Jahr. Das deutlich höhere Volumen der öffentlichen Universitäten erklärt sich neben dem hohen Anteil an Studierenden auch daraus, dass sie für ihre Forschungsleistung finanziert werden.

 

 

Abbildung 4 zeigt, dass es für jeden Sektor eigene rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Personalmanagements gibt. Fachhochschulen, öffentliche und private Universitäten bieten Anstellungen nach privatrechtlichen Dienstverhältnissen; an den Pädagogischen Hochschulen sind als Bundesanstalten Beamte bzw. Vertragsbedienstete des Bundes angestellt. Für öffentliche und private Universitäten gibt es je einen eigenen Kollektivvertrag; für die Fachhochschulen allerdings nicht. Die Zahl der Angestellten (in Vollzeitäquivalenten) variiert von Sektor zu Sektor stark: mit mehr als 26.000 wissenschaftlichen Angestellten sind die öffentlichen Universitäten deutlich am größten.

 

 

Hinsichtlich des Studienangebots (siehe Abbildung 5) verhält es sich so, dass die öffentlichen Universitäten die meisten Studien anbieten und dabei auch das breiteste Themenspektrum abdecken. Fachhochschulen bieten praxisorientierte Studiengänge mit mindestens einem verpflichtenden Praxissemester. Die Pädagogische Hochschulen sind für die Lehrerbildung zuständig und bieten Bachelor- und Masterstudiengänge für den Primar- und Sekundarbereich an, wobei die Lehrerbildung für den Sekundarbereich in Kooperation mit öffentlichen Universitäten erfolgt. Private Hochschulen sind meist auf wenige Studienfächer spezialisiert. Nur öffentliche und private Universitäten dürfen Doktorate vergeben.

 

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das jeweils zur Steuerung vorgegebene Gesetz normativ in jeder der vier Dimensionen auf die einzelnen Hochschuleinrichtungen wirkt. Demgegenüber sind nur wenige intersektionale Normen vorhanden. Auch die übergreifende Steuerung versteht sich nur als Dachstrategie. Damit sind die Hochschuleinrichtungen in ihren jeweiligen Sektor verankert und unterliegen auch einer je eigenen Steuerungslogik: das österreichische Hochschulsystem kann als stark versäult bezeichnet werden. Abschließend sei aber zu bemerken, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die sektoralen Unterschiede Gefahr läuft, weitere Differenzierungsmerkmale zwischen den Hochschuleinrichtungen innerhalb eines Sektors zu übersehen. Angesichts des erheblichen Größenunterschieds, der zwischen den öffentlichen Universitäten und den anderen drei Sektoren besteht, ist in einem folgenden Beitrag vor allem auf die 23 Universitäten näher einzugehen.

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Freiheit der Wissenschaft unter Druck

8. Januar 2026

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Thomas König

Geschäftsführer

Jörg Flecker

Ratsmitglied

Die Freiheit der Wissenschaft ist ein wichtiges Grundrecht und eine Voraussetzung für Erkenntnisgewinn und Entwicklung von Wissen an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Akademische Freiheit muss also gesichert sein, damit Wissenschaften gedeihen können. Der FORWIT hat bereits eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Zugleich brauchen demokratisch organisierte Gesellschaften wissenschaftliche Evidenz und gesicherte Fakten, um Themen aushandeln und Entscheidungen treffen zu können. Somit sind „Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit (…) Angriffe auf die Demokratie selbst“1. Um die Freiheit der Wissenschaft steht es international jedoch nicht zum Besten. In unserem Nachbarland Ungarn sind „systematische und strukturelle Verletzungen der akademischen Freiheit“2 seit vielen Jahren an der Tagesordnung, wodurch das Land inzwischen im Hinblick auf die Freiheit der Wissenschaft zu den untersten 20 bis 30 % der Länder weltweit zählt.3 Die Ursachen für diese Einstufung sind unter anderem, dass die Universitäten und die Akademie der Wissenschaften der Kontrolle der Fidesz-Regierung unterstellt wurden, den Gender Studies die Akkreditierungen entzogen wurden und regierungsnahe Medien häufig Wissenschafter:innen und wissenschaftliche Einrichtungen diskreditieren.

In jüngerer Zeit wurden vor allem die Angriffe auf Universitäten und die Einschränkungen für die wissenschaftliche Forschung in den USA breit diskutiert. Insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2025 berichteten Netzwerke wie Scholars at Risk von umfangreichen Maßnahmen der US-Regierung. „These actions included extralegal executive orders targeting individual universities by revoking their funding; a series of attempts to arrest, detain, and attempt to deport without due legal process US-based, noncitizen scholars and students; and executive, legislative, and other actions aimed at eliminating research, programming, and academic supports related to diversity, equity, and inclusion; gender; environment; and many other areas.“4 Wie das Europäische Parlament feststellte, kommt jedoch auch in der Europäischen Union die akademische Freiheit zunehmend unter Druck, wenn auch in allen anderen Mitgliedsstaaten keineswegs so weitgehend wie in Ungarn.5 Was Österreich betrifft, fällt die günstige Positionierung im Academic Freedom Index 2025 unter den Top 10 % weltweit auf, zugleich aber eine signifikante Verschlechterung der Freiheit der Wissenschaft zwischen 2014 und 2024.6)

International betreffen Einschränkungen und Verletzungen der akademischen Freiheit einzelne wissenschaftliche Disziplinen besonders. Neben den genannten Gender Studies kamen seit der COVID-19-Pandemie die Impfstoffforschung und Virologie unter Druck. Die Veränderungen der politischen Landschaft brachten auch ungünstigere Bedingungen für die Klimaforschung und die Migrationsforschung mit sich. Letztlich betrifft die Tendenz der Einschränkung der wissenschaftlichen Freiheit aber alle Disziplinen, weil die Ursachen für die Verschlechterung der Lage vielfältig sind und sich keineswegs auf die Interventionen autokratischer Regierungen in einzelnen Ländern beschränken.

Neben direkten Eingriffen, die Studienrichtungen wie die Gender Studies betreffen, nennt der Bericht des Europäischen Parlaments indirekte Einflüsse wie das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung, die Governance der Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder die Arbeitsbedingungen der Wissenschafter:innen.7  Letzteres wird auch in der „Grazer Erklärung zur Akademischen Freiheit“ der österreichischen Hochschulgespräche 2025 angeführt: So „können dienstrechtliche Abhängigkeiten, prekäre Beschäftigung und die zunehmende Fokussierung auf die Drittmitteleinwerbung das Potenzial für eine Beeinträchtigung der individuellen Forschungsfreiheit haben“.8 Ein großer Anteil externer Finanzierung über sogenannte Drittmittel schränkt die Unabhängigkeit von Forschenden unter anderem durch erhöhten Konformitätsdruck ein.9

Wie breit das Ursachenbündel für die Einschränkung akademischer Freiheit ist, zeigen die Hinweise auf die Zivilgesellschaft, den Unternehmenssektor und die Sicherheitspolitik.10) Unter dem Stichwort „Zivilgesellschaft“ werden beispielsweise Anfeindungen von Wissenschafter:innen und wissenschaftlichen Einrichtungen insbesondere auf Social Media diskutiert.11 Was den Unternehmenssektor betrifft, hebt der Bericht des Europäischen Parlaments zunächst hervor, dass Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen positiv zu sehen sind, um anzufügen: „At the same time, in Germany like in other EU Member States there are worries about the relative lack of appropriate regulations for and transparency of academic-private sector collaborations. This has led to worries about the possible impact of these increasing partnerships on academic freedom, e.g. when it comes to the freedom of academics to determine their own research problems, their preferred forms of dissemination and publishing of research results, and the issue of the ownership of research results“.12 Sicherheitspolitik und Rüstung wurden in der EU in jüngster Zeit für Quellen möglicher Einschränkungen akademischer Freiheit. Dabei geht es insbesondere um Veränderungen in der Finanzierung (dual use of research), den Wissensexport und Beschränkungen der Internationalisierung.13

Ebenso unterschiedlich wie die Quellen möglicher Einschränkungen der Freiheit der Wissenschaft sind die in der Debatte genannten Ansatzpunkte, die akademischen Freiheiten sicherzustellen. Häufig erwähnt werden folgende Bedingungen14:

  • Stabile öffentliche Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Starker rechtlicher Schutz der akademischen Freiheit
  • Mitbestimmungsstrukturen und Vermeidung der Zentralisierung von Entscheidungen an Hochschulen
  • Beschäftigungssicherheit und weniger Befristungen beim wissenschaftlichen Personal
  • Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Institutionen
  • Sicherung der freien Wahl von Forschungsthemen durch Autonomie gegenüber ökonomischen und politischen Einflüssen
  • Schutz der Wissenschafter:innen vor Anfeindungen, Einschüchterungen und insbesondere Hassrede im Netz

Die vor kurzem gestartete Entwicklung der österreichischen Hochschulstrategie 2040 ist eine günstige Gelegenheit, die Bedingungen für die Freiheit der Wissenschaft zu überprüfen und im Bedarfsfall zu verbessern. Der FORWIT arbeitet derzeit an einer Hochschulanalyse, die eine Grundlage für diesen Prozess darstellen wird.  Zugleich gilt es, das Thema umfassender zu betrachten: Ebenso wie die demokratische Aushandlungen und damit die Demokratie selbst wissenschaftliche Evidenzen benötigen, ist die Verteidigung der Demokratie eine Grundvoraussetzung für die Freiheit der Wissenschaft. Insofern besteht in Zeiten ungewohnter Stärke anti-pluralistischer Parteien sowie der Tendenz zu autokratischen Regierungsformen wohl darin der wichtigste Hebel für die Sicherung akademischer Freiheit.

  1. https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/rechtsextremismusforschung/aktuell/nachrichtenarchiv/newsfullview/article/solidarisch-angriffen-auf-die-freiheit-von-forschung-und-lehre-entgegentreten/
  2. European Parliament (2025): Academic Freedom Monitor 2024 – Analysis of de facto state of academic freedom in the EU – Country overview. Brussels: EPRS | European Parliamentary Research Service: II
  3. Kinzelbach, K., Lindberg, S.I., and Lott, L., Panaro, A. (2025). Academic Freedom Index 2025 Update. FAU Erlangen-Nürnberg and V-Dem Institute. DOI: 10.25593/open-fau-1637.
  4. Scholars at Risk (2025): Free tot hink. Report of the Scholars at Risk Academic Freedom Monitoring Project.
  5. European Parliament (2025): Academic Freedom Monitor 2024 – Analysis of de facto state of academic
  6. Kinzelbach et al. (2025
  7. European Parliament (2025): 111
  8. https://www.uni-graz.at/de/neuigkeiten/hochschulgespraeche-2025-akademische-freiheit-zwischen-bedrohung-und-verantwortung/
  9. Iddeng, J. (2025): Nordic academic freedom under threat; Schimank, U. (2021): Universitäten und Gesellschaft im Wandel. Folgen für die Wissenschaftsfreiheit? APuz 46/2021; Kostner, S. (2021): Disziplinieren statt argumentieren. Zur Verhängung und Umsetzung intellektueller Lockdowns, APuZ 46/2021.
  10. European Parliament (2025
  11. Seeger, C., Frischlich, L., Obermaier, M., Schmid, U.K., and Schulze H. (2024). Hate Speech und Angriffe auf Wissenschaftler:innen. Ein Forschungsüberblick. Berlin: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
  12. European Parliament (2025): 77
  13. European Parliament (2025): 60
  14. Unter anderem: European Parliament (2025); Iddeng 2025; Grazer Erklärung zur Akademischen Freiheit; Abschlussmemorandum der Kampagne „Freiheit ist unser System“.

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Workshop „Science2Business“

16. September 2025

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Thomas König

Geschäftsführer

Jörg Flecker

Ratsmitglied

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Österreich investiert zwar überdurchschnittlich stark in Forschung und Entwicklung, dennoch zeigt sich eine deutliche Input-Output-Diskrepanz: Die eingesetzten Ressourcen erzielen nicht den erwarteten Erfolg. Gerade die Fähigkeit, Innovationen rasch zu kommerzialisieren und zu skalieren, ist jedoch ausschlaggebend für eine robuste und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit im globalen Umfeld.

Im Rahmen der Diskussion mit Brigitte Ecker (Geschäftsführerin WPZ Research GmbH), Oliver Holle (CEO & Managing Partner Speedinvest), Maria Kollmann (Vice President Government Affairs, AVL List GmbH), Georg Kopetz (Co-Founder & CEO TTTech AG, Ratsmitglied FORWIT), Wolfgang Platz (Geschäftsführer Katharo Ventures) und Sok-Khen Taing (Co-Founder Dynatrace Inc.) stand daher die zentrale Frage im Mittelpunkt, wie sich Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung effizient in wirtschaftlichen Erfolg übersetzen lassen, um die Wertschöpfung langfristig am Standort Österreich zu sichern.

Vorgestellt wurden erste Ergebnisse der vom FORWIT im Rahmen der Arbeitsgruppe Wettbewerbsfähigkeit in FTI durchgeführten Sondierungsstudie „Science2Business“. Hierzu wurden Vertreter:innen unterschiedlicher Unternehmen und Branchen befragt, um bestehende Barrieren in der Kommerzialisierung und Skalierung von Forschungsergebnissen zu identifizieren – ebenso wie erfolgreiche Best-Practice-Ansätze.

Deutlich wurde dabei, dass Forschung von Beginn an marktnah gedacht werden muss. Entscheidend ist eine schnelle Übersetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte („Speed-to-Product“). Die Podiumsdiskussion betonte hierfür insbesondere den gezielten Aufbau von Humankapital. Kritisch hervorgehoben wurden eine teilweise übervorsichtige Regulierung sowie ein fehlendes Mindset: Forschende denken oftmals nicht in Geschäftsmodellen und tun sich schwer, ihre Rolle in der Wertschöpfungskette klar zu verorten. Statt den Markt frühzeitig mit einer funktionsfähigen, wenn auch nicht perfekten Lösung zu bedienen – wie dies etwa in den USA üblich ist – liegt der Fokus hierzulande häufig zu stark auf der „besten“ technischen Lösung.

Beim Thema „Product-Market-Fit“ zeigte sich, dass Forschung und Vermarktung nach wie vor zu wenig ineinandergreifen – ein Problem, das insbesondere im Start-up-Bereich sichtbar wird. Um Lösungswege aufzuzeigen, stellten die Diskutant:innen ihre Best-Practice-Beispiele vor. Systemisch wurde zudem die Frage aufgeworfen, ob in der Förderlandschaft eine Finanzierungslücke in der „letzten Meile“ der Innovationskette besteht.

Der Bericht zur Sondierungsstudie erscheint im ersten Quartal 2026.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Sicht der Autorin/des Autors wider, nicht notwendigerweise die des FORWIT.

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Innovation Act, 28. Regime: Impulse für das Startup-Ökosystem

1. August 2025

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Alexandra Mazak-Huemer &

Martin Wagner

Thomas König

Geschäftsführer

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Thomas König

Geschäftsführer

Jörg Flecker

Ratsmitglied

Alexandra Mazak-Huemer

stv. Geschäftsführerin

Gerhard Reitschuler &

Georg Kopetz

Eine grundlegende Verbesserung der Situation von neuen Unternehmen zählt zu den deklarierten Prioritäten der Europäischen Kommission (EK), um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union wieder auf globales Niveau zu heben. Über den Sommer sind dazu gleich zwei legislative Vorhaben auf den Weg gebracht worden: der European Innovation Act und das 28th Regime.1 Beide sollen die Rahmenbedingungen verbessern, mit denen unter anderem ein besserer Zugang zu Finanzierung, eine unionsweite Rechtsform, und weitere regulative Maßnahmen verbunden sind.

Das Thema ist schon seit längerem virulent und hat mit dem so genannten Draghi-Report2 vor einem Jahr neue Dringlichkeit erfahren, die sich nicht zuletzt im Competitiveness Compass niedergeschlagen hat. Als einen bedeutenden Zwischenschritt hat die EK dazu Ende Mai 2025 eine Startup- und Scaleup-Strategie veröffentlicht, die Voraussetzungen benennen soll, um europäische Startups den Aufstieg zu global wettbewerbsfähigen Playern zu ermöglichen. Aufgrund seiner zentralen Stellung ist es gerechtfertigt, die Strategie nochmals kurz zu analysieren.

Inhaltlich umfasst die Strategie fünf Aktionsschwerpunkte, die jeweils zentrale Handlungsempfehlungen beinhalten: (i) Smarter, Founder-Friendly Regulation, (ii) Better Access to Finance, (iii) Market Access and Public Procurement, (iv) Talent and Skills und (v) Infrastructure and Support Ecosystem. Grundsätzlich greift die Strategie jene Herausforderungen auf, die in den vergangenen zehn Jahren in Europa als zentral identifiziert wurden, wie beispielsweise die Finanzierung in der Spätphase, regulatorische Hürden und der Mangel an Talenten.

Eine Stärke der Strategie besteht im Ziel, zentrale Rahmenbedingungen innerhalb der EU stärker zu harmonisieren, wie etwa im Bereich der Unternehmensgründungen. Eine solche Harmonisierung könnte entscheidend dazu beitragen, die grenzüberschreitende Skalierung von Startups zu erleichtern. Dies ist deshalb so wichtig, weil Europa gerade in der Wachstumsphase (Scaleup-Phase) bislang deutlich hinter führenden Innovationsländern wie den USA oder China zurückbleibt.

Dennoch beinhaltet die Strategie auch eine Reihe von Risiken – wie etwa die Umsetzungsunsicherheit, da viele der angedachten Maßnahmen die Kooperation aller Mitgliedstaaten voraussetzen. Mangelnde Kooperation könnte die Implementierung zentraler Reformprojekte entsprechend erschweren.

Herausforderungen: IPO-Märkte, Kapitalmarkt und Steuerpolitik

Nach wie vor steht der Exit-Markt in Europa vor großen Herausforderungen. FORWIT-Ratsmitglied Georg Kopetz meint dazu: „Die IPO-Märkte sind weniger liquide und deutlich kleiner als bspw. die NASDAQ. Zudem gibt es im Vergleich zu den USA und China wesentlich weniger große europäische Tech-Konzerne, die als potenzielle Käufer in Frage kommen. Auch die Risikoaversion ist in Europa erheblich höher als in den USA, China oder Indien.“

Hinzu kommt der fragmentierte Kapitalmarkt. Laut Invest Europe und OECD liegt das Venture Capital-Investment pro Kopf in der EU deutlich unter dem der USA und UK. In Europa gibt es mehr Seed-Finanzierungen, aber weniger Series B+ oder Growth Capital. Große Unicorns (Bewertung > € 1 Mrd.) entstehen dadurch seltener, zum Teil auch, weil Startups früher verkaufen oder abwandern – und das schlägt sich nicht zuletzt in einer im Vergleich zu den USA niedrigeren Produktivität nieder.

Neben diesen strukturellen Marktbedingungen spielt die steuerpolitische Ausgestaltung eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wachstumsunternehmen: so kommt der IMF im Hinblick auf die Produktivitätslücke Europas zu den USA zum Schluss, dass die derzeitige Steuerstruktur in Europa im Hinblick auf die Förderung schnellwachsender Firmen nicht optimal ist.3 Eine effizientere Förderung von Unternehmenswachstum erfordert das Vermeiden größenabhängiger steuerlicher und regulatorischer Anreize für Unternehmen bzw. eine engere steuerliche Ausrichtung von Anreizen auf die F&E-Investitionen von Unternehmen.4 Dies könnte beispielsweise durch vorzeitige Abschreibungen und Steuergutschriften für F&E-Investitionen erfolgen und nicht in Form breiter Senkung der Körperschaftssteuer oder indirekter Unternehmensförderung. Steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung können so gestaltet werden, dass sie junge, innovative Unternehmen unterstützen.5

Der richtigen Ambition muss die richtige Umsetzung folgen

Mit der Startup- und Scaleup-Strategie will die EU Europa zu einer aktiven Plattform für die Entstehung und Verbreitung von Innovationen weiterentwickeln. Sie spielt mit einer Reihe anderer im Competitiveness Compass genannten Aktivitäten zusammen, die alle unter dem Schlagwort Wettbewerbsfähigkeit rangieren. Diese Umsetzungsschritte auf europäischer Ebene werden zeigen, wie gut die an sich richtigen Ambitionen gelingen. Denn auch wenn die Strategie vereinfachte Regelwerke und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen in Aussicht stellt, besteht das Risiko einer erhöhten Regulierung – etwa durch den steigenden bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung und Anwendung der in der Strategie in Aussicht gestellten Fördermaßnahmen.

Ganz grundsätzlich ist anzumerken, dass darauf geachtet werden sollte, Ressourcen nicht zu sehr auf zahlreiche kleinteilige Initiativen zu verteilen und anstatt dessen gezielt wenige, dafür aber international wettbewerbsfähige Scale-ups zu fördern. Der FORWIT wird – nicht zuletzt aufgrund der eingangs genannten legislativen Initiativen – auch im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes Wettbewerbsfähigkeit in FTI der Frage nach einer Verbesserung des Ökosystems für Startups und Scaleups verstärkt nachgehen.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Sicht der Autorin/des Autors wider, nicht notwendigerweise die des FORWIT.

  1. Zu beiden Initiativen können derzeit im Rahmen einer Public Consultation Stellungnahmen an die Europäische Kommission übermittelt werden. Für das 28th Regime hier (Ende: 30. September) und für den European Innovation Act hier (Ende: 3. Oktober 2025).
  2. Für eine Zusammenfassung des Berichts siehe König, T. (2024), Zusammenfassung und Ausblick: Draghi-Bericht, FORWIT.
  3. siehe International Monetary Fund (2024), Regional Economic Outlook: Europe’s Declining Productivity Growth: Diagnoses and Remedies, Note 1, November 2024.
  4. siehe Benedek, D/Pragyan D/Garcia B/Saksonovs, S/Shabunina A/Budina N (2017), “The Right Kind of Help? Tax Incentives for Staying Small”, IMF Working Paper 17/139.
  5. siehe Mitchell, J/Testa G/Sanchez Martinez, M/Cunningham, P/Szkuta.K (2020), “Tax incentives for R&D: supporting innovative scale-ups?”, Research Evaluation 29(2), pp. 121–134).