Die Ratsversammlung

Die Ratsversammlung besteht aus zwölf national und international ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die von der Bundesregierung bestellt werden. Der Vorsitz wird von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Einvernehmen mit der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler ernannt. Sechs Mitglieder werden von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vier Mitglieder von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und ein Mitglied von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft bestellt. Die Mitglieder der Ratsversammlung werden für die Dauer von vier Jahren bestellt, wobei die einmalige Wiederbestellung zulässig ist.