Die Ratsversammlung
Die Ratsversammlung besteht aus zwölf national und international ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die von der Bundesregierung auf Basis des FWITRG bestellt werden. Der Vorsitz wird von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Einvernehmen mit der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler ernannt. Die Mitglieder der Ratsversammlung werden für die Dauer von vier Jahren bestellt, eine einmalige Wiederbestellung zulässig ist.













