Rechtsgrundlage

Die Bundesregierung errichtete am 1. Juli 2023 per Bundesgesetz den FORWIT. Sein Wirkungsbereich umfasst das gesamte Innovationssystem.

Ziele

  • Rahmenbedingungen stärken, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse hervorzubringen, neue Zugänge zu den Künsten zu erschließen und zur gedeihlichen Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt beizutragen.
  • Den FTI-Standort Österreich stärken, um zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen.
  • Die wissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen und künstlerischen Disziplinen und ihre Schnittstellen entwickeln.
  • Österreichs Position in internationalen Kooperationen, Partnerschaften und Wertschöpfungsketten stärken und ausbauen.
  • Auf Wirksamkeit, Exzellenz, Wissen, Talente und Fertigkeiten fokussieren.
  • Den Wissenstransfer zwischen Einrichtungen verbessern, die der Forschung, der Wissenschaft, der Innovation und der Technologieentwicklung gewidmet sind, und die Entwicklung und Erschließung der Künste, der Wirtschaft und der Gesellschaft befördern.
  • Das Bewusstsein der Zivilgesellschaft für die Rolle von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologieentwicklung stärken.

Aufgaben

  • Beratung der Bundesregierung sowie einzelner Mitglieder der Bundesregierung in den Angelegenheiten der österreichischen und europäischen Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, der Hochschulen und der Entwicklung und Erschließung der Künste.
  • Die Erstattung von Vorschlägen für den FTI-Pakt gemäß § 2 des Forschungsfinanzierungsgesetzes.
  • Bundeskanzler:in, Bundesminister:in für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundesminister:in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie Bundesminister:in für Arbeit und Wirtschaft bei der Analyse der Umsetzung der laufenden Forschungs-, Technologie- und Innovations-Strategie (FTI-Strategie) der Bundesregierung und bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards zu unterstützen.
  • Die Erstellung eines zweijährigen Tätigkeitsberichts an die Bundesregierung.
  • Die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung zur Stärkung des österreichischen Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungssystems unter Berücksichtigung internationaler Standards.
  •  des FTE
  • Zusammenarbeit mit Akteur:innen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.