Rechtsgrundlage
Die Bundesregierung errichtete am 1. Juli 2023 per Bundesgesetz den FORWIT. Sein Wirkungsbereich umfasst das gesamte Innovationssystem.
Gesetzliche Grundlage
Auftrag, Ziele, Organisation und Organe des FORWIT werden durch das Bundesgesetz über den Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat definiert. Als staatseigene Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt der FORWIT dem Bundeskodex für Public Corporate Governance.
Public Corporate Governance
Ziele
- Rahmenbedingungen stärken, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse hervorzubringen, neue Zugänge zu den Künsten zu erschließen und zur gedeihlichen Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt beizutragen.
- Den FTI-Standort Österreich stärken, um zum internationalen Spitzenfeld aufzuschließen.
- Die wissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen und künstlerischen Disziplinen und ihre Schnittstellen entwickeln.
- Österreichs Position in internationalen Kooperationen, Partnerschaften und Wertschöpfungsketten stärken und ausbauen.
- Auf Wirksamkeit, Exzellenz, Wissen, Talente und Fertigkeiten fokussieren.
- Den Wissenstransfer zwischen Einrichtungen verbessern, die der Forschung, der Wissenschaft, der Innovation und der Technologieentwicklung gewidmet sind, und die Entwicklung und Erschließung der Künste, der Wirtschaft und der Gesellschaft befördern.
- Das Bewusstsein der Zivilgesellschaft für die Rolle von Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologieentwicklung stärken.
Aufgaben
- Beratung der Bundesregierung sowie einzelner Mitglieder der Bundesregierung in den Angelegenheiten der österreichischen und europäischen Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, der Hochschulen und der Entwicklung und Erschließung der Künste.
- Die Erstattung von Vorschlägen für den FTI-Pakt gemäß § 2 des Forschungsfinanzierungsgesetzes.
- Bundeskanzler:in, Bundesminister:in für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundesminister:in für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie Bundesminister:in für Arbeit und Wirtschaft bei der Analyse der Umsetzung der laufenden Forschungs-, Technologie- und Innovations-Strategie (FTI-Strategie) der Bundesregierung und bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards zu unterstützen.
- Die Erstellung eines zweijährigen Tätigkeitsberichts an die Bundesregierung.
- Die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung zur Stärkung des österreichischen Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungssystems unter Berücksichtigung internationaler Standards.
- des FTE–
- Zusammenarbeit mit Akteur:innen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.