Aufgaben
Die Aufgaben des Rates für Forschung und Technologieentwicklung lassen sich in 7 Bereiche gliedern:
- Die Beratung der Bundesregierung und auf Wunsch auch einer Bundesministerin oder eines Bundesministers oder einer Landesregierung in allen Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation,
- die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine langfristige österreichische Strategie für den Bereich Forschung und Technologieentwicklung sowie eine Überprüfung der schrittweisen Umsetzung,
- die Ausarbeitung von Vorschlägen für Schwerpunkte für die nationalen Forschungs- und Technologieprogramme und für die Förderungspolitik aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes,
- die Abgabe von Empfehlungen für eine Stärkung der Position Österreichs in internationalen Forschungs- und Technologiekooperationen,
- die autonome Erstattung von Vorschlägen für nationale Forschungs- und Technologieprogramme unter Berücksichtigung internationaler Forschungs- und Technologiekooperationsprogramme aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes,
- die Erstellung von Vorschlägen zur Verbesserung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, insbesondere durch Zusammenführung von universitärer Forschung und angewandter Forschung und der Technologieentwicklung in den Unternehmen,
- die Ausarbeitung von Vorschlägen für ein Monitoring aller forschungs-, innovations- und technologieorientierten Einrichtungen mit Beteiligung des Bundes unter Berücksichtigung internationaler Standards.
Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des Rates und die Definition seiner Aufgaben sind im Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (FTFG) festgehalten. Die den Rat betreffenden Punkte finden Sie in Abschnitt 3, Paragraph 17 (Seite 14ff).