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Wissenschaftsrat

Wissenschaftsrat zum Antrag zur Bundesministeriengesetz-Novelle 2007

18/01/2007

Die am 30. Jänner zu beschließende Neuaufteilung der Ressorts der neuen Bundesregierung nimmt der Wissenschaftsrat zum Anlass, an seine im Oktober 2006 veröffentlichten „10 Eckpunkte zur österreichischen Wissenschafts- und Forschungsentwicklung in der kommenden Legislaturperiode“ zu erinnern.

Die fachlichen Zuständigkeiten für Wissenschaft und Forschung in Österreich sollten in zwei Ministerien ressortieren. Universitäten und Forschung sind untrennbar. Gerade deshalb macht die Ansiedelung des FWF in dem für die Universitäten zuständigen Ressort Sinn. Diese Regelung würde nicht nur die notwendige Grunderneuerung der Forschungsinfrastruktur an Universitäten begünstigen (Stichwort Overheadzahlungen des FWF), sondern auch der Gefahr entgegenstehen, dass sich das neue Ministerium im wesentlichen auf Fragen der Lehre beschränkt.

Als Voraussetzung auch für sinnvolle Leistungsvereinbarungen ist eine kontinuierliche schwerpunktorientierte Aufstockung des Universitätsbudgets um 100 Mio. € pro Jahr unumgänglich. Erforderlich ist ferner die Aufstockung des Budgets des FWF. Vorschlag des Wissenschaftsrats: um jeweils 30 Mio. € für die nächsten fünf Jahre.

Im Sinne seiner 10 Eckpunkte weist der Wissenschaftsrat auf die sich unübersichtlich entwickelnde Architektur des Hochschulsektors hin. Gerade deshalb ist die Zusammenführung aller Einrichtungen des Tertiären Bildungssektors in einem Ressort, nämlich dem für Wissenschaft und Forschung, notwendig. Das bedeutet, dass auch die Pädagogischen Hochschulen in diesem Ressort angesiedelt werden müssen, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Bolognaprozess, so wie im Regierungsprogramm angekündigt, für die Ausbildung aller Lehrer gelten soll.

Im Regierungsprogramm sucht man vergeblich nach Vorstellungen zu einer Neuregelung des Hochschulzugangs. Eben dieser Punkt stellt die nächste große Herausforderung des österreichischen Hochschulsystems dar. Der Wissenschaftsrat weist in seinen Eckpunkten auf die Notwendigkeit einer derartigen Neuregelung des Universitätszugangs hin und wird in Kürze eine entsprechende Empfehlung vorlegen.

Rückfragehinweis:

Mag. Nikolaus Possanner
Österreichischer Wissenschaftsrat
Liechtensteinstraße 22a, 1090 Wien
nikolaus.possanner@wissenschaftsrat.ac.at

www.wissenschaftsrat.ac.at
Tel: 01/319 49 99 - 20

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